BRANDSCHUTZ UND SONSTIGE NOTFALLMASSNAHMEN

GRUNDSÄTZE DES VORBEUGENDEN UND ABWEHRENDEN BRANDSCHUTZES 

 GRUNDLAGEN DES BRANDSCHUTZES

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

Die gesetzliche Pflicht für den Brandschutz obliegt dem Unternehmer!

Sie ergibt sich aus verschiedenen Vorschriften:

  • Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG)
  • dem Bauordnungsrecht
  • den Unfallverhütungsvorschriften der BG ( DGUV V1)
  • den Vorschriften der Schadensversicherer
  • den Vorschriften und Richtlinien vom Deutschen Institut für Normung (DIN)

Auszug aus der DGUV V1 §22:

§22 Notfallmaßnahmen (1) Der Unternehmer hat entsprechend §10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind. (2)Der Unternehmer hat eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

WIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG

Pro Jahr gibt es in Deutschland fast 200.000 Brände mit einem Gesamtschaden von etwa 3 Mrd. Euro!

Nur 23% der Betriebe, die einen Großbrand (einem Schaden von über 1 Mio. Euro) hatten, schaffen wieder den Anschluss an den Markt. Viele Arbeitnehmer, die ihre Arbeit durch einen Brand verloren, finden je nach Lage keine neuen Arbeitsplätze. Daher sind bei Bränden nicht nur soziale Grundbedürfnisse gefährdet, es leidet auch die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

VERBRENNUNGSVORGANG

Eine Verbrennung ist eine chemische Reaktion, bei der sich ein Stoff mit Sauerstoff verbindet. Infolge dessen kommt es in den meisten Fällen zu einer Licht- und Wärmeentwicklung.

Um einen Brand entstehen zu lassen müssen 4 Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sauerstoff von über 15% (In der normalen Luft sind es 21%)
  • Brennbarer Stoff
  • Richtiges Verhältnis von Sauerstoff<->Brennbarer Stoff
  • Zündquelle/Zündtemperatur

Feuer ist eine Begleiterscheinung bei Verbrennungsvorgängen, es tritt in Form von Flammen und/oder Glut auf.

Gasförmige, flüssige und feste Stoffe, die beim Erwärmen flüssig werden oder dabei Gase oder Dämpfe bilden verbrennen meist mit Flammen – z.B.: Gase, Benzin und Wachs.

Mit Flammen und Glut verbrennen Stoffe, die bei der Erwärmung in gasförmige Bestandteile und festen Kohlenstoff zersetzen – z.B.: Holz, Papier, Kohlen.

Nur mit Glut brennen feste Stoffe, die künstlich entgast sind und brennbare Metalle – z.B.: Holzkohle und Magnesium.

VORBEUGENDER BRANDSCHUTZ

VORBEUGENDE MASSNAHMEN ZUR BRANDVERHÜTUNG

Beim vorbeugenden Brandschutz kommt es im wesentlichen auf diese Dinge an:

  • Verhinderung eines Brandausbruches
  • Verhinderung einer Brandausweitung
  • Sicherung der Rettungswege

Alle diese Dinge werden in den 3 Säulen des vorbeugenden Brandschutzes gewährleistet:

Technische Maßnahmen – z.B.:

  • Brandmeldeanlagen
  • Löschanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Löschwasserversorgung /-entsorgung

Organisatorische Maßnahmen – z.B.:

  • Bereitstellung einer Werkfeuerwehr
  • Erstellen und Pflegen einer Brandschutzordnung
  • Erstellen von Alarmplänen
  • Erstellen von Feuerwehreinsatzplänen
  • Erstellen von Räumungs- und Gefahrenabwehrplänen
  • Organisation der betrieblichen Brandschutzkontrollen (Funktion und Zugänglichkeit aller Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwegüberprüfungen etc.)
  • Erstellen von Betriebsanweisungen für den Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Erlassen von Rauch- und Feuerverboten für gefährdete Bereiche im Betrieb

Bauliche Maßnahmen – z.B.:

  • Standort des Gebäudes
  • Brandabschnittsbildung
  • geeignete Architektur
  • Brandschutztüren / Fenster
  • Baumaterial ( Feuerwiderstandsklasse / Feuerwiderstandsdauer )
  • Fluchtwege
  • Notausgänge

LAGERUNG BRENNBARER STOFFE

In einem Umkreis von 2m um einer Feuerstätte oder Heizeinrichtung dürfen in Betriebsstätten keine brennbaren Materialen gelagert werden! Weiterhin dürfen hocherhitzte oder hochentzündliche Materialien nur in dafür vorgesehene oder fest verschlossenen Behältnissen gelagert werden. Eine Entsorgung von brennenden oder hocherhitzten Stoffen in normalen Entsorgungsbehältern ist nicht erlaubt, auch diese Art von Abfällen gehören in sicheres Behältnis.

VERMEIDUNG VON BRANDRISIKEN

  • keine Glut oder entzündliche Stoffe in normalen Mülleimern entsorgen
  • falsche Lagerung von brennbaren Materialien vermeiden (siehe oben)
  • Einhaltung von Rauchverboten in gekennzeichneten Bereichen
  • Arbeiten mit offener Flamme nur gegen Genehmigung / unter Aufsicht UND durch entsprechende Maßnahmen schützen
  • Verbot von Feuer in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Nichtverwendung von funkenbildenden Werkzeugen in explosionsgefährdeten Bereichen

BRANDSCHUTZKONTROLLE

Brandschutzordnung Teil A B C

Teil der BrandschutzordnungZielgruppeInhalt
AAlle Mitarbeiter und Besucher„Verhalten im Brandfall“ – Ein Aushang, der überall im Betrieb für alle sichtbar angebracht wird.
BAlle MitarbeiterMaßnahmen zur Verhütung von Bränden + die Brandschutzordnung Teil A ( „Verhalten im Brandfall“ ) – Wird an die Mitarbeiter ausgegeben und einmal jährlich überprüft/unterwiesen.
CMitarbeiter mit besonderen Brandschutzaufgaben (Brandschutzbeauftragter usw.)Festlegungen und Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz im Betrieb / Struktur der Brandschutzorganisation / Anweisungen für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen auf:

  • Zugänglichkeit
  • Funktion (ggf. Sichtprüfung)
  • Vollzähligkeit
  • Unversehrtheit
  • Kontrolle der organisatorischen Festlegungen des Brandschutzes um das Brandrisiko gering zu halten. Zum Beispiel die Reduzierung von Brandlasten am Arbeitsplatz.

ABWEHRENDER BRANDSCHUTZ

BRANDKLASSEN

BrandklasseDefinitionBeispielegeeignete Löschmittel
ABrände fester StoffeHolz, Stroh, KohleWasser, Schaum
BBrände flüssiger oder flüssig werdender StoffeÖle, Benzin, Harze, Teer, LackSchaum, Pulver, CO²
CBrände von GasenWasserstoff, Propan, AcetylenPulver, Co², Inergen
DBrände von MetallenAluminium, Magnesium, LithiumSonderlöschpulver   (D-Pulver)
FFettbrändeSpeiseöle und -fette in Frittiergeräten und FettbackgerätenSpeziallöschmittel, CO²

GRUNDSÄTZE FÜR DEN BRANDFALL

Der Grundsatz für den Brandfall lautet:

ALARMIEREN -> RETTEN -> BEKÄMPFEN!

Alarmieren:

  • Feuerwehr alarmieren ( 112 )

Wichtig sind hier die 5 W-Fragen:

  1. Wer (meldet)?
  2. Was (brennt)?
  3. Wo (brennt es)?
  4. Wie (viele Menschen sind gefährdet)?
  5. Warten (auf Rückfragen).
  • Serviceleitstelle/NSL informieren
  • gefährdete Personen benachrichtigen

Retten:

  • Menschen und Tiere retten.
  • Brennende Menschen umwerfen und in Decken oder Kleidung hüllen und auf dem Boden wälzen.
  • Türen und Fenster schließen um eine Brandausbreitung zu vermeiden. Brandstelle über Fluchtwege verlassen, dabei keine Aufzüge benutzen.
  • Wenn Flure oder Treppenhäuser zu verraucht sind um das Gebäude zu verlassen, Zimmertüren und Fenster schließen und abdichten sowie am Fenster auf die Feuerwehr warten.

Bekämpfen (löschen):

  • vorhandene Mittel nutzen um Kleinstbrände zu löschen ( Handfeuerlöscher, Wandhydranten )
  • Brände von Öl und Fett mit feuchten Tüchern oder Löschdecken abdecken
  • bei brennenden elektrischen Geräten ist sofort der Netzstecker zu ziehen (falls möglich)
  • Feuerwehr einweisen / unterstützen (für Fragen da sein)

BRANDBEKÄMPFUNG

Wenn man an der Brandstelle eintrifft, sollte man zuerst schauen, ob Menschen in Gefahr sind. Menschenrettung geht vor – aber dabei natürlich den Eigenschutz beachten. Danach erst mit der Brandbekämpfung beginnen.

Der Brand wird bekämpft bis das Feuer gelöscht ist, die Feuerwehr eintrifft oder die Ausdehnung des Feuers zum Rückzug zwingt.

Handhabung von Feuerlöschern laut DGUV:

  1. Feuer-Löscher in Wind-Richtung halten. Und Abstand halten. Flächen-Brände von vorne nach hinten löschen.
  2. Stoß-weise löschen. Nur so viel löschen wie nötig (Um evtl. Rückzündungen zu löschen). Tropf-Brände und Fließ-Brände von oben löschen.
  3. Hilfe holen! Gemeinsam (und gleichzeitig) löschen. …
  4. Abwarten! Beobachten ob der Brand wieder anfängt.

Außerdem kann man noch folgende Dinge gegen eine Brandausbreitung tun:

  • Türen und Fenster schließen
  • Treppenräume und Fluchtwege vor Verqualmung schützen
  • Belüftungsanlagen abschalten (sofern nicht automatisch)
  • notfalls kriechen (unten ist bessere Luft zum Atmen und auch eine bessere Sicht)
  • keine Aufzüge benutzen
  • Brandstelle über den sichersten Weg verlassen

KONTROLLEN VON BAULICH-TECHNISCHEN BRANDSCHUTZEINRICHTUNGEN

INHALT UND UMFANG

Im wesentlichen lenken sich die Kontrollen von baulich-technischen Brandschutzeinrichtungen auf Vollzähligkeit, Funktion, Zugänglichkeit und Unversehrtheit dessen. Unterschieden werden muss, welche Kontrollen von Brandschutzeinrichtungen vom Sicherheitsmitarbeiter durchgeführt werden dürfen und welche Brandschutzeinrichtungen vom Fachmann überprüft werden müssen. Beispielsweise darf der Sicherheitsmitarbeiter nicht den Fülldruck eines Feuerlöschers oder die Funktion eines Brandmelders überprüfen, dazu benötigt man extra geschultes Personal, welches meistens auch für die Wartung der Brandschutzeinrichtungen zuständig ist. Ob aber überall noch (gültige) Feuerlöscher vorhanden sind oder die Fluchtwegbeleuchtung im Gebäude intakt ist, kann der Sicherheitsmitarbeiter überprüfen.

Bauliche Brandschutzeinrichten sind z.B.

  • Das Gebäude an sich (Verbautes Material/Widerstandsklassen/-dauer) und wie es aufgebaut ist (Architektur)
  • Brandabschnitte
  • Brandschutztüren / Fenster
  • Fluchtwege
  • Notausgänge

Technische Brandschutzeinrichtungen sind z.B.:

  • Brandmeldeanlagen (Brandmelder/ Alarmgeber etc.)
  • Handfeuerlöscher
  • Wandhydranten
  • Löschanlagen
  • Rauchabzugsanlagen
  • Löschwasserversorgung /-entsorgung

PRÜFUNG AUF ERKENNBARE MÄNGEL

Vollzähligkeit:

Sind alle Feuerlöscher an Ort und Stelle? Sind alle Brandschutz-Hinweise (Brandschutzordnung Teil A / Fluchtweg-Hinweise) noch an ihrem Platz?

Funktion:

Lassen sich Fluchttüren und Fenster im Brandfall öffnen? Schließen die Brandwände ordentlich? Sind irgendwo Brandschutztüren verkeilt? Funktionieren alle Fluchtwegbeleuchtungen?

Zugänglichkeit:

Sind die Fluchtwege nicht zugestellt, kommen alle Menschen im Brandfall ungehindert hinaus? Werden Brandlasten und gefährliche Stoffe korrekt gelagert? Kann die Feuerwehr die Hydranten problemlos erreichen?

Unversehrtheit:

Wurden Geräte und Einrichtungen nicht manipuliert und beschädigt? Sichtprüfung!

MASSNAHMEN BEI MÄNGELFESTSTELLUN

Defekte bzw. mangelhafte Zustände von Brandschutzeinrichtungen melden und reparieren/warten lassen. Falschparker, die Hilfskräfte behindern könnten, entfernen lassen. Zugestellte Fluchtwege räumen lassen. Material umlagern lassen.

EINHALTUNG DER BRANDSCHUTZVORSCHRIFTEN

ÜBERWACHUNG BRANDSCHUTZGERECHTEN VERHALTENS

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KONTROLLE DER ORDNUNGSGEMÄSSEN LAGERUNG BRENNBARER STOFF

Wie brennbare Stoffe ordnungsgemäß gelagert werden sollten, kann man hier nachlesen: Vorbeugender Brandschutz

Werden falsch gelagerte brennbare Stoffe entdeckt, so ist es anzuleiten, die Stoffe in eine ordnungsgemäße Lagerung zu bringen.

ÜBERWACHUNG VON FEUERARBEITSPLÄTZEN

Um Feuerarbeitsplätze sicher zu gestalten müssen die Geschäftsleitung, die Brandschutzbeauftragten und die Mitarbeiter einer Firma gemeinsam dafür sorgen, dass jeder Mitarbeiter die vorgeschriebenen Regeln einhält. Es ist also jeder für die Überwachung zuständig. Der Sicherheitsmitarbeiter kann jedoch verwendete Geräte per Sichtprüfung überprüfen oder einen gültigen Heißerlaubnisschein erfragen. Handwerker, die in Betrieben mit funkenbildenden Geräte oder offenem Feuer arbeiten, sollten vor Beginn der Arbeit für Folgeschäden unterschreiben und ihren zeitlich begrenzten Arbeitsplatz ausreichend absichern. Der Sicherheitsmitarbeiter, kann überprüfen, ob die Arbeiten evtl. nicht ausreichend abgesichert sind.

ALARMIERUNGSMASSNAHMEN

ALARMIERUNGSGRUNDSÄTZE

Bei einer Alarmierung geht es in erster Linie um die Sicherheit von Personen und Sachen. Es benötigt klare und strukturierte Abläufe im Betrieb um die Sicherheit so gut es geht zu ermöglichen. Im Brandschutz gibt es hierfür eine Brandschutzordnung, die in mehrere Teile gegliedert ist.

Teil A dieser Brandschutzordnung ist ein Alarmplan, der gut sichtbar für alle Mitarbeiter und Besucher ausgehangen wird. In ihm wird informiert, wie man sich im Brandfall verhalten sollte.

Teil B der Brandschutzordnung richtet sich an alle Mitarbeiter des Betriebes. Sie enthält wichtige und teils spezielle Informationen zum Brandschutz in direktem Bezug auf den Betrieb bzw. dem Objekt. Die Brandschutzordnung Teil B muss jährlich unterwiesen und von jedem einzelnen Mitarbeiter gegengezeichnet werden. (In der Brandschutzordnung Teil B ist die Brandschutzordnung Teil A enthalten!  -> Unterweisung/Unterschrift der Vermittlung)

In ihr sind meistens folgende Dinge geregelt:

  • Brandverhütung
  • Brand- und Rauchausbreitung
  • Flucht- und Rettungswege
  • Melde- und Löscheinrichtungen
  • Verhalten im Brandfall
  • Brandmeldung
  • Alarmsignale und Anweisungen
  • In Sicherheit bringen
  • Löschversuche unternehmen
  • Besondere Verhaltensregeln

Teil C der Brandschutzordnung richtet sich nur an Mitarbeiter im Betrieb mit Brandschutzaufgaben, sprich Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer. In ihr wird die Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen im Brandschutz geregelt und weist diese den verantwortlichen Personen zu. In ihr wird folgendes geregelt:

  • Brandverhütung
  • Meldung und Alarmierung
  • Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt(!) und Sachen
  • Löschmaßnahmen
  • Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr
  • Nachsorge

ALARMIERUNGSSYSTEME

Alarmierungssysteme dienen der Warnung von Personen bei Gefahr und/oder dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr. Glocken, Sirenen oder Hup-Signale können bei einer Alarmierung verwendet werden. In größeren Betrieben mit hohem Personenverkehr sollte Sprachalarmanlagen (SAA) eingesetzt werden (alte Bezeichnung ELA – ELektro-Akustische Anlage). Wenn eine SAA durch eine Brandmeldeanlage (BMA) angesteuert wird, so gehört sie zu den Gefahrenmeldeanlagen (GMA) und muss funktionssicher ausgeführt und überwacht werden. Das Gefahrensignal muss mindestens 30 Sekunden abgestrahlt werden, darf aber durch Sprachdurchsagen einer Sicherheits-Auslösestelle (Feuerwehr-Sprechstelle) unterbrochen werden. Diese können direkt durchgesagt oder als abgespeicherter Text übermittelt werden. Akustische Gefahrensignale und/oder Sprachdurchsagen erfolgen entweder automatisch durch eine BMA bzw einer anderen GMA oder manuell über Auslöse-/Sprechstellen per Steuereinrichtung.

Aufbau einer Brandmeldeanlage ( BMA )

Aufbau BMA, Quelle:Minimax GmbH & Co. KG

ABLÄUFE ( INTERN / EXTERN )

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GEBÄUDERÄUMUNGEN, EVAKUIERUNGEN

AUFGABEN UND VERFAHREN

Aufgaben des Räumungshelfers sind unter anderem:

  • Er unterstützt aktiv den Räumungsvorgang bei einem Räumungsalarm
  • Er sucht nach anwesenden Personen und fordert diese zum Verlassen des Bereiches/Gebäude auf
  • Er veranlasst Hilfeleistung für Personen bei Bedarf
  • Er gibt selber ein gutes Beispiel im Notfall ab und verhält sich ruhig um andere Personen nicht in Panik anzustecken
  • Er meldet den Vollzug der kompletten Räumung seines Bereiches an den Räumungsleiter bzw dem Alarmleitenden Krisenstab
  • In Ausnahmefällen kann der Räumungshelfer auf Bitte der Einsatzleitung auch andere Aufgaben übernehmen. Zum Beispiel als Absperrposten oder zur Nachschau in seinem Bereich nach verdächtigen Gegenständen (in Anwesenheit der anderen Mitarbeiter, VOR der Räumung ).

Krisenstab: Um im Vorfeld mögliche negative Szenarien, die eine Evakuierung notwendig machen, schnell entgegenwirken zu können, sollte ein Krisenstab eingerichtet werden. Da sich eine solche Zusammensetzung je nach Örtlichkeit und Anlass unterschiedlich sein kann, hier nur beispielhaft dargestellt:

  1. Betreiber/Unternehmensleitung/Geschäftsführung
  2. Vertreter der Feuerwehr
  3. Vertreter der Polizei
  4. Vertreter des Sicherheitsdienstes
  5. Vertreter des Rettungsdienstes
  6. PLATZHALTER für situationsabhängiges Szenario

ORGANISATIONSABLÄUFE

Ein schemenhafter Aufbau/Verlauf einer Evakuierung sähe so aus:

Ereignis/Schadensfall: Brand, Explosion, Unfall, Bombendrohung, Unwetter etc. -> Meldunggeht ein, Fachkräfte/Krisenstab bewerten, prüfen und wägen daraus einzuleitende Maßnahmen ab -> Maßnahmen (Intervention intern/extern) werden eingeleitet -> nochmals überprüfen ob weitere Maßnahmen benötigt werden.

Schutz von Personen steht bei Evakuierungen immer an erster Stelle. Sachwerte, auch hochwertige, stehen immer hinter dem Menschenleben!

MASSNAHMEN AN SAMMELPLÄTZEN

Personenzählung! Gibt es Verletzte -> Erste Hilfe bzw. Anforderung medizinischer Hilfe. Meldung an Leitstelle.

Je nach Situation: Panik vermeiden, Deeskalieren

Personen verbleiben so lange am Sammelplatz bis das Gelände/Objekt wieder zum Betreten freigegeben ist oder weitere Maßnahmen angeordnet werden.

SONSTIGE MASSNAHMEN DER GEFAHRENABWEHR

Notrufbearbeitung

Ereignis erfassen, bewerten, prüfen -> Maßnahmen einleiten.

Hilfeleistung

Verletzten Personen Erste Hilfe leisten bzw. Medizinische Hilfe anfordern! Bei Bedarf seelische Betreuung.

Suche nach Personen und Sachen

Vermisste Personen oder wertvolle Sachen nur bei gesichertem Eigenschutz suchen!

Absperrungen

Gefährliche Bereiche können durch das Sicherheitspersonal abgesperrt werden.

bei Betriebsstörungen